Der Förderverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und soziale Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Dies wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
- die Anliegen der Grundschule Am Lettenholz in der Öffentlichkeit zu unterstützen;
- die Grundschule Am Lettenholz in ihrem äußeren und inneren Bestand zu erhalten und ihr weiterhin Anerkennung zu verschaffen;
- durch Beiträge, Geld- und Sachspenden und Eigenleistung bei der Ausstattung der Schule Hilfe zu leisten und Schüler zu fördern;
- die freundschaftliche Verbundenheit der Mitglieder mit der Grundschule Am Lettenholz durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch gelegentliche kulturelle Veranstaltungen zu pflegen;
- als Bindeglied zu fungieren
Die zur Erreichung seiner Zwecke erforderlichen Mittel erwirbt der Verein durch Beiträge der Mitglieder, Spenden und sonstige Zuwendungen jeder Art.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder der Organe des Vereins sind alle ehrenamtlich tätig. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft keine Entschädigung. Es darf keine Person durch die Ausgaben, die dem Zweck der Satzung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.