Aus jeder Klasse werden zu Schuljahresbeginn zwei Klassenelternsprecher/innen gewählt. Diese können, müssen aber nicht im Elternbeirat vertreten sein.
Der Elternbeirat setzt sich in der Regel aus zwölf Elternteilen zusammen. Er wird von der gesamten Elternschaft regelmäßig gewählt.